Die richtige Leistung ist die Grundlage einer dauerhaften und auf Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung.
Die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung erfolgt im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz. Zuverlässige, termingerechte Bearbeitung zu fairen Preisen ist selbstverständlich.
Im Zentrum der fachlichen Betreuung steht heutzutage nicht nur das reine Erfassen der Daten, sondern eine korrekte und zeitgenaue Ermittlung Ihres Betriebsergebnisses (betriebswirtschaftliche Auswertung), in dem alle relevanten Vorgänge sofort mit verarbeitet werden.
Durch diese Art der Erfassung haben Sie nicht nur monatlich Zahlen für Ihre Bank, sondern auch eine genaue Übersicht über Ihre Geschäftsentwicklung. Auf Wunsch erhalten Sie auch individuelle Zahlenübersichten mit Vorjahresvergleich.
Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt den wir generell mit unseren Mandanten pflegen, können wir sofort auf die speziellen Bedürfnisse, oder geänderten Verhältnisse eingehen. Das ist sehr wichtig für notwendige Entscheidungen in Ihrem Betrieb!
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